Wenn die Liebe mal hinfällt, bietet die Trennungsphase gleich die ein oder andere Falle. Fein raus oder arm dran?
Plötzlich gewinnen Rechtsbegriffe Bedeutung, mit denen viele Betroffene so gut wie nichts anfangen können: Güterstand, Versorgungsausgleich, Vorsorgeunterhalt – was ist das?
Im Scheidungsfall bedeuten die Begriffe viel.
Müssen wir denn streiten oder gibt es auch eine einvernehmliche Lösung?
Und: Was kostet denn das Ganze?
Kann ich mir das denn überhaupt leisten?
Wir setzen gemeinsam mit Ihnen Prioritäten, zeigen Ihnen Wege zur gütlichen Einigung auf und wenn es hart auf hart kommt, kämpfen wir für Ihr Recht und setzen Ihre Ansprüche ggf. kompromisslos durch.
Auf die richtige Strategie kommt es an! Und immer gilt: Sie entscheiden!
Gibt es den „gemeinsamen“ Rechtsanwalt?
Nein, das Ehescheidungsverfahren darf aber mit einem Rechtsanwalt geführt werden, sofern der Antragsgegner/Antragsgegnerin mit dem Ehescheidungsverfahren einverstanden ist und keine eigenen Anträge stellen möchte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der hälftigen Anwaltsgebühren durch den Antragsgegner, der selbst keinen Anwalt beauftragt hat, gibt es aber nicht. Es ist zu beachten, dass ein Rechtsanwalt immer nur die Interessen einer Partei vertreten darf. Eine Überprüfung der Richtigkeit des Versorgungsausgleiches erfolgt nicht für denjenigen, der nicht anwaltlich vertreten wird. Besteht Einigkeit und kein Konfliktpotential, kann eine Scheidung „mit einem Anwalt“ aber durchaus kostengünstig erfolgen.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren ?
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens ist sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt dauert ein Scheidungsverfahren ca. sechs bis zehn Monate, falls „nur“ die Scheidung geregelt wird und nicht eine Scheidung im Verbund mit weiteren Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder Zugewinn erfolgt.
Wann soll ich mich beraten lassen?
Wie immer bei Rechtsfragen gilt: Beratung so früh wie möglich! Je eher wir beraten, desto mehr lässt sich für Sie gestalten - am besten noch vor der Trennung! Die Beratung erfolgt natürlich diskret und Ihr Ehepartner bekommt hiervon nichts mit. Übrigens: Die Ehepartner leben erst dann getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und sie nicht mehr gemeinsam wirtschaften. Das bedeutet, dass die Eheleute nicht mehr gemeinsam in einem Zimmer schlafen, dass sie nicht mehr gemeinsam einkaufen, für den anderen kochen, sauber machen oder beispielsweise Wäsche waschen. Wenn es ernst wird mit der Trennung, lieber gleich zum Anwalt! Sie können vorbereitend tätig werden, uns Informationen sammeln (Versicherungen, Konten, Verträge), solange noch ruhiges Fahrwasser herrscht.
Der Beratungs-Klassiker: Immobilien, die während oder vor der Ehe erworben wurden!
Der sensibelste Bereich des Familienrechts!
Jeder Elternteil hat ein Recht, aber auch die Pflicht, auf Umgang mit dem Kind. Das kann nur (gerichtlich) ausgeschlossen werden, wenn es zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Kind selbst hat ebenfalls ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Klingt einfach und nachvollziehbar, allerdings gibt es gerade hier oft Streit, der nicht selten zu Lasten der Kinder geht. Vernünftige Beratung hilft, Streit um Umgangs- und Sorgerechte zu verhindern. Auch hier gilt: Nicht immer gibt es eine gütliche Lösung.
Auch im Streitfall haben wir Ihre und die Interessen Ihrer Kinder im Blick!
Wer hat wie lange Anspruch auf Unterhalt?
Nach einer Trennung hat der finanziell schlechter ausgestattete Ehegatte grundsätzlich einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dieser gliedert sich auf in den sogenannten Trennungsunterhalt, der von der Trennung bis zur rechtskräftigen Ehescheidung geschuldet ist, und dem nachehelichen Unterhalt. Jeder Ehegatte hat nach der Scheidung im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen. Gerade im Unterhaltsrecht gilt: Kein Fall ist wie der andere und es gibt viele Ausnahmen. Lassen Sie sich frühzeitig und individuell zu Ansprüchen auf Ehegatten- und Kindesunterhalt beraten!
Von Ehekrise keine Spur?
Bei Ihnen herrscht eitel Sonnenschein? Gerade deshalb haben Sie die besten Voraussetzungen, Ihrer Ehe jetzt mit individuellen Vereinbarungen ein solides Fundament zu geben. Egal, ob Sie im Hafen der Ehe erst noch einlaufen wollen oder dort schon ein paar Jahre festgemacht haben.
Ehevertrag - muss das sein?
Muss nicht – kann aber helfen, jede Menge Geld zu sparen! In einem Ehevertrag entscheiden Sie sich für einen bestimmten Güterstand sowie entsprechende Regelungen im Falle der Trennung und Scheidung. Zwei wesentliche Vorteile hat der Ehevertrag: Wir beraten Sie schon in "Friedenszeiten" - Ihr Partner und Sie wissen, woran Sie sind.
Kommt es irgendwann zur Scheidung, können vor allem Einkommen, Vermögen und Rentenanwartschaften den Streitwert und damit die Kosten in die Höhe treiben.
Das ist anders, wenn Unterhalt, Rentenanwartschaften und Vermögen und damit der Güterstand schon im Ehevertrag geklärt worden sind.
Meine Güte! Güterstand?
Der Güterstand ist als sogenannte Zugewinngemeinschaft gesetzlich. Das gilt auch für den Unterhalt für die Ehegatten und die Kinder für den Fall der Trennung, die elterliche Sorge für die Kinder und die Verteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Sie werden sich wundern, was das Gesetz alles an Regelungen vorsieht. Danach entscheidet der Scheidungsrichter im Streitfall folgende Fragen: Zu wem kommen die Kinder und welche Ansprüche haben die Kinder? Wer zahlt wem Unterhalt? Wer bekommt die Wohnung, wer den Hausrat? Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen? Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden? Was passiert mit den Rentenanwartschaften?
Wir beraten fachkundig und mit Blick für das „Große und Ganze“ über die rechtliche, steuerliche und finanzielle Bedeutung Ihrer Scheidung, Möglichkeiten, eine Scheidung schonend für Ihre Kinder abzuwickeln, die einverständliche Vergleichslösung als Alternative zur nevenaufreibenden und teuren Auseinandersetzung vor Gericht, Möglichkeiten, Unterhalt zu verlangen und über notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit Verzögerungen bei Unterhaltszahlungen.
Ein Todesfall bringt Trauer, verlangt aber leider auch oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen, denn: Ein Erbe kommt selten allein!
Nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen. Wie sichere ich meinen Ehepartner ab? Wie verhindere ich, dass die Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Erbteil verlangen? Wie sichere ich umgekehrt meine Kinder, wenn mein Ehepartner wieder heiratet? Wer beerbt meine Erben? Sind es wirklich die Personen meiner Wahl? Kann ich verhindern, dass Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden? Wie bedenke ich Lebensgefährten und andere Menschen, die für mich gesorgt haben? Wie bringe ich meinen letzten Willen in Einklang mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Unternehmernachfolge?
Lassen Sie sich frühzeitig und individuell beraten!
Wer soll das bezahlen?
Die gute Nachricht zuerst: Einen Anwalt für Familienrecht kann sich jeder leisten. Machen Sie Ihrem Gegenüber frühzeitig klar, dass Sie professionell beraten sind! Das heißt, Fragen kostet nicht? Doch, das schon, aber Anwalts-Honorare halten sich im Rahmen und zwar in dem des RVG. Bei Gerichtsverfahren (außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung, nach der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Klienten.
Auch der Staat hilft: Möglicherweise haben Sie aufgrund geringen Vermögens oder niedriger Einkünfte Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe! Wir erklären Ihnen, ob und inwieweit Sie Anspruch auf Unterstützung haben. Sprechen Sie uns an!
Wir reden von Anfang an offen über zu erwartende Kosten! Überraschungen bei den Kosten gibt es nicht!
Im Familien- und Erbrecht zuhause!
Wir stehen für Kompetenz, Erfahrung und persönlichen Kontakt. Unsere Methode: Individuelle und erfolgsorientierte Lösungen. Viele Mandatsverhältnisse sind über Jahre hinweg in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu bewährten Beziehungen gewachsen. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Mandatsbeendigung sind wir zuverlässiger Partner, kreativer und strategischer Ratgeber sowie sicherer Beistand in Ihren Rechtsfragen.